Ein Gericht ist laut Duden eine öffentliche Institution, die Verstöße gegen die Gesetze bestraft und Streitigkeiten schlichtet. Die dem Amtsgericht folgende Instanz ist das Landgericht und nur weitere 21 Städte in Bayern sind wie Traunstein Sitz einer solchen Einrichtung. Verleger Ralf Hansen unterhält sich in diesem Interview mit Klaus Weber, dem Mann, der seine beruflichen Ambitionen in den Dienst der Justiz stellt und seit 1997 die Geschicke des Landgerichts Traunstein leitet.
Herr Weber, Gerichtsurteile ergehen im Namen des Volkes. Kann man davon ausgehen: wer Recht hat bekommt auch Recht, oder bekommt man nur ein Urteil nach Beweislast? Sie können davon ausgehen, daß derjenige der Recht hat, auch Recht bekommt. Es gibt allerdings immer wieder Fälle, in denen nach der sogenannten Beweislast entschieden werden muß. Aber auch in diesen Fällen hat das Gesetz die Verteilung der Beweislast geregelt, so daß letztlich derjenige Recht erhält, dem es nach dem Gesetz zusteht. Die Gerichte Ihres Landgerichtsbezirkes gelten als besonders scharf, zum Beispiel bei Verkehrsdelikten, insbesondere wenn es um Fahrverbot und Führerscheinentzug geht. Warum wird nicht auf eine Einheitlichkeit der Strafhöhe zumindest in ganz Bayern hingewirkt? Ich glaube nicht, daß Ihre Annahme in diesem Fall zutrifft. Eine Hinwirkung auf eine einheitliche Rechtssprechung wäre mit dem Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit unvereinbar und kann deswegen nicht in Betracht kommen. Wer soll außerdem festlegen, welches Strafmaß angewendet wird? Seit Sie als Landgerichtspräsident in Traunstein angetreten sind, hat sich hier viel auf dem Gebiet der Bürgernähe der Justiz getan, wie etwa die interessanten Tage der offenen Tür und die vorbildliche Betreuung von Zeugen. Verstehen Sie sich als Bürgerpräsident? Ich möchte die Justiz für den Bürger öffnen, darf allerdings auch anmerken, daß bereits mein Amtsvorgänger Reinhard Beck hier Wesentliches getan hat. So ist beispielsweise die Einrichtung der Zeugenbetreuung auf seine Initiative zurückzuführen. Sie gelten als sehr fortschrittlicher Präsident, auch im Umgang mit den neuen Medien. Ihre Gerichte sind weitgehend mit EDV-Anlagen ausgestattet, da drängt sich die Frage auf, ob in Traunstein bald Videogerichtsverhandlungen zur Tagesordnung gehören werden? Videogerichtsverhandlungen hat uns der Gesetzgeber ermöglicht und es haben auch schon einige stattgefunden, demonstriert wurde sie am »Tag der offenen Tür«. Leider haben wir zurzeit noch zu wenig PC’s und ich würde mir deshalb gerne noch weitere EDV-Anlagen wünschen, die nach den neuesten Errungenschaften der Technik ausgestattet sind. Die bayerische Justiz bereitet aber ein großes Programm vor, es nennt sich »bajTECH 2000« und im Jahre 2004 werden alle Arbeitsplätze in der bayerischen Justiz mit vernetzten PC-Anschlüssen ausgestattet sein. Würden Sie dafür plädieren, Gerichtsverhandlungen wie in Amerika per Fernsehkamera direkt zu übertragen? Die Sitzungen sind sowieso zumeist öffentlich und ein spezieller Justizkanal würde sicherlich eine hohe Zuschauerquote erreichen. Ich bin ganz entschieden dagegen. Unser deutsches Recht verbietet mit guten Gründen eine solche Übertragung. Damit werden nicht nur der Angeklagte sondern in sehr vielen Fällen auch die Zeugen in eine unerträgliche Situation gebracht. Und obwohl Verhandlungen zum großen Teil öffentlich sind, macht es doch einen Unterschied, ob sie in der Atmosphäre des Gerichtssaales stattfinden oder bundesweit verbreitet werden. Seit wann existiert das Landgericht Traunstein? Ein, damals noch salzburgisches, Gericht besteht hier seit 1244/1245 und die Traunsteiner Richter sind seit 1282 im Wesentlichen namentlich bekannt. Ein Landgericht modernen Typs gibt es in Traunstein seit 1879. Ist langfristig damit zu rechnen, daß Traunstein als Gerichtsstandort abgeschafft wird und Rosenheim als Obergericht installiert wird? Nachdem sich die Pläne des Bundesjustizministeriums, eine dreistufige Gerichtsbarkeit einzurichten, zerschlagen haben, gehe ich nicht mehr davon aus, daß Traunstein als Standort eines Landgerichts in absehbarer Zeit gefährdet ist. Rosenheim hat sich bereits früher darum bemüht, Sitz eines Landgerichts zu werden. Da es aber anders als Traunstein nicht im Zentrum des Bezirks liegt, wurden die Anträge immer abgelehnt. Allerdings wird Rosenheim ab dem Jahr 2005 ein neues Justizzentrum bekommen. Die Ereignisse des 11. Septembers können wir fast nicht auslassen. Was ging in Ihnen vor, als Sie die Nachricht in ihrem gesamten Aus- maß erhielten? Was wohl jeder gefühlt hat der erfahren mußte, daß hier ein furchtbares Verbrechen geschehen ist. Sind die Sicherheitspakete, die unser Innenminister zurzeit am laufenden Band schnürt, aus der Sicht des Landgerichtspräsidenten notwendig oder entbehrlich oder gar gefährlich für die Zukunft? Die Aussagen zu diesem Thema wechseln derzeit ja täglich und auch mir ist jetzt in dieser Stunde nicht bekannt, welche Form und welche Fassung die Sicherheitspakete im Moment haben. Ich würde es aber begrüßen, wenn die bio- metrischen Merkmale die jetzt zur Diskussion stehen, in den Paß oder Personalausweis aufgenommen werden. Es erleichtert uns, Personen, bei denen der Ver- dacht besteht, daß sie dem Terrorismus zuneigen, eher ausgewiesen werden. Das ist der Staat dem rechtstreuen Bürger sogar schuldig. Was sagt übrigens Ihr persönliches Rechtsempfinden zu einem Innenminister, der früher als APO-Anwalt Terroristen wie Gudrun Enßlin verteidigte? Jeder Mensch hat das Recht darauf, sich zu ändern. Der Landtag verabschiedete vergangenes Jahr das neue Bayerische Schlichtungsgesetz, das für alle Klagen gelten soll, die zukünftig bei Gericht eingehen. Bei einem Teil zivilrechtlicher Streitigkeiten soll die Klage vor dem Amtsgericht jetzt nur zulässig sein, wenn die Parteien vorher versucht haben, den Streit vor einer Schlichtungsstelle einvernehmlich beizulegen, was ja weniger Arbeitsaufwand bedeutet, letzt- endlich auch für die Landgerichte. Das Gesetz ist doch ein Flop, oder? Das sehe ich anders. Das Gesetz ist ein Einstieg und obwohl es bisher nur wenig Fälle gibt, in denen eine Schlichtung erfolgreich durchgeführt wurde, sind diese von großer Bedeutung, weil sie letztendlich zu einer Befriedigung geführt ha- ben. Und das ist doch besser als ein Urteil, bei dem es Gewinner und Verlierer gibt. Je nach den Erfahrungen die jetzt gesammelt werden, wird man zukünftig auch daran denken können, die Schlichtung für weitere Bereiche zu öffnen. In den bayerischen Justizvollzugsanstalten sind derzeit 11.351 Haftplätze eingerichtet, davon 10.681 für Männer und 670 für Frauen. Sind Frauen intelligenter und lassen sich demzufolge seltener schnappen, oder sind Männer einfach krimineller veranlagt? Es ist schon so, daß Frauen wesentlich weniger häufig straffällig werden als Männer. Wesentliche Gründe für diese Tatsache dürfte sicherlich auch der starke Anstieg der Zahl ausländischer Untersuchungs- und Strafgefangener seit der Öffnung der Grenzen zu den östlichen Nachbarstaaten sein, aber auch die zunehmende Globalisierung der schweren Kriminalität, insbesondere der Banden- und Drogenkriminalität, sowie die Zunahme der Zahl von Abschiebungsgefangenen. Diese Analyse trifft zu. Derzeit sind circa 52 Prozent der in Bayern inhaftierten Untersuchungsgefangenen ausländische Staatsbürger; auf den Gesamtbestand der Gefangenen bezogen beträgt der Ausländeranteil gegenwärtig rund 36 Prozent. Ein vereintes Europa bringt also nicht nur Vorteile. So kann man das wohl kaum sehen, denn eine Großzahl von Straftätern mit ausländischer Staatsangehörigkeit gab es ja schon vor Öffnung der Grenzen. Bayerns Justizminister Dr. Manfred Weiß fordert einen »wehrhaften Rechtsstaat« und wo dieser Rechtsstaat angegriffen wird, muß er seiner Meinung nach auch in der Lage sein, zu reagieren. Nicht zuletzt zum Schutz der rechtstreuen Bürgerinnen und Bürger. Das sehe ich auch so. Wir brauchen einen wehrhaften Rechtsstaat, dem zur Abwehr gegen Angriffe von innen und von außen ein effizientes Instrumentarium zur Verfügung steht. Die Bedrohungen sowohl durch Terrorismus als auch durch internationale, organisierte Kriminalität fordern schnelles, auch gesetzgeberisches Handeln. Wir müssen Polizei und Justiz in die Lage versetzen, kriminelle Organisationen zu erkennen, sie zu beobachten und sie international, auch über Landesgrenzen hinweg zu verfolgen. Eine Frage, die zwar die Amtsgerichte betrifft, die aber auch Ihren Bereich arrondiert: in Bayern ergehen jährlich rund 1,4 Millionen Mahnverfahren. Wird es bald Mahnanträge über Internet gibt! Wir haben in Coburg bereits ein zentrales Mahngericht, demzufolge sind die Amtsgerichte auch nicht mehr mit Mahnverfahren befaßt. Ob das allerdings irgendwann einmal per Internet funktioniert, kommt natürlich darauf an, welche Sicherheitseinrichtungen hier installiert werden. Wie sehen Sie den Auskunftsanspruch der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Dienstanbietern in Hinblick auf Telekommunikationsverbindungen? Ist er für eine effektive Strafverfolgung wirklich unverzichtbar? Ein solcher Auskunftsanspruch ist unverzichtbar und ich habe auch keine Angst vor eventuellem Mißbrauch, denn wir haben diese Auskunftsansprüche bereits seit jeher gegenüber der Post. Und nachdem es jetzt private Anbieter gibt, muß der Auskunftsanspruch dort genauso gesichert sein. Die Mitteilung von Fernmeldedaten gibt es per Gesetz seit 1968 und bisher sind keine Mißbrauchsfälle bekannt geworden. Ich habe sie als Staatsanwalt selber benutzt und mich auch in meiner früheren Funktion als Ministerialbeamter energisch für die weitere Möglichkeit ihrer Nutzung eingesetzt. Sind Rechtspfleger für den »modernen Servicebetrieb Justiz« unverzichtbar geworden? Rechtspfleger bearbeiten weite Bereiche, die früher von Richtern erledigt wurden. Denken wir etwa an das Grundbuchrecht, an die Zwangsversteigerung, die Insolvenzordnung und an viele andere Rechtsgebiete. Bleibt als Präsident einer so großen Behörde noch Zeit für ein Privatleben? Ja. Es geht noch. Womit beschäftigt sich der Landgerichtspräsident in seiner Freizeit? Meine Frau und ich sind begeisterte Bergwanderer, Tourengeher und Mountainbiker. Und die herrliche Umgebung hier bietet dazu zahlreiche eindrucksvolle Möglichkeiten. Hand aufs Herz, Herr Präsident: wie viele Punkte haben Sie der- zeit in Flensburg? Gott sei Dank keine, alles andere wäre auch peinlich. Sie sind der Autor eines bedeutenden Kommentars zum Betäubungsmittelgesetz. Was war Ihr Hauptanliegen beim schreiben dieses Kommentars? Mein Hauptanliegen war es, der staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Praxis die Arbeit zu erleichtern. Die Rauschgiftkriminalität hat im Jahr 2000 erneut zugenommen. Die Zahl der Verurteilten stieg gegenüber 1999 von 9.893 Personen um 4,24 Prozent auf 10.312 Personen an. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden setzte sich die besorgniserregende Entwicklung aus den Vorjahren auch 2000 fort. Was ist zu tun? Bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität gibt es keinen Königs- weg. Wir müssen all das tun, was erfolgversprechend klingt. Die deutsche Drogenpolitik beruht bislang auf drei Säulen: Da ist zunächst die Prävention, zum Beispiel mit der Kampagne »Keine Macht den Drogen«, dann die Repression, also die Strafverfolgung, die auch immer präventiv wirkt und drittens die Therapie. Drogenpolitik ist ja nicht nur ein deutsches sondern auch ein internationales Problem und es gibt wenig Gebiete auf denen die Völkergemeinschaft so intensiv zusammen- arbeitet. Grund dafür sind die internationalen Übereinkommen, die wir hier haben. Anwaltskanzleien gibt es mehr als genug und demzufolge herrscht hier ein reger Konkurrenzkampf. Dem erfolgreichen Absolventen einer juristischen Ausbildung stehen neben der Anwaltstätigkeit ja auch die »klassischen« Berufe des Richters, Staatsanwalts, des höheren Verwaltungsbeamten und des Notars offen. Lockt die Anwälte einfach das Geld oder der Ruf nach Selbständigkeit. Keine leichte Frage. Ich glaube aber nicht, daß es nur das Geld ist, daß die Anwälte lockt. Derjenige der Anwalt werden möchte, entscheidet sich in aller Regel aus Berufung. Dabei wird die Selbständigkeit wohl auch eine große Rolle spielen. Haben Sie irgendwann einmal selbst Lust verspürt, die Seite zu wechseln und sich als Anwalt niederzulassen? Eigentlich nicht. Bevor ich mich für die Justiz entschied, hatte ich mir meine berufliche Zukunft gründlich überlegt. Ich habe ja auch über Jahre, damals war das noch möglich, in einer Anwaltskanzlei gearbeitet, erhielt dort sogar ein ganz ordentliches Angebot. Letztlich faßte ich aber doch den Entschluß, für die Justiz tätig zu werden. Sie ziehen heute selbst noch die Richterrobe an, für welche Bereiche fällen Sie Ihre Urteile? Ich bin Vorsitzender der Beschwerdekammer und somit zuständig für Beschwerden in Betreuungs-, Insolvenz- und Wohnungseigentumsangelegenheiten, aber auch für einige andere Bereiche. Welches Aufgabengebiet umfaßt die Tätigkeit eines Landgerichtspräsidenten? Ich habe dafür Sorge zu tragen, daß die notwendigen sachlichen und personellen Mittel zur Verfügung stehen, um Recht sprechen zu können. Dazu gehören beispielsweise die Verwaltung der Gebäude, die Anforderung des notwendigen Personals sowie deren Einteilung, soweit es nicht um die Richter geht. Diese werden von dem Präsidium in richterlicher Unabhängigkeit den einzelnen Kammern zugewiesen. Ein paar Karrieredaten. Wann und wo haben Sie begonnen? Geboren bin ich in Bamberg. Das Abitur absolvierte ich 1958 im Saarland, danach folgte das Studium in Saarbrücken, Würzburg und Freiburg, bevor ich als Referendar nach Bayreuth kam. 1968 legte ich das zweite Staatsexamen ab, da- nach arbeitete ich im Bayerischen Justizministerium. Es folgte die Zeit als Staatsan- walt bei der Staatsanwaltschaft München I. und die Zeit als Richter am Landgericht München I. Die nächste Station war Bonn, wo ich im Bundesjustizministerium für Fragen des Internationalen Strafrechts zuständig war. Danach ging es wieder ans Landgericht München I. und anschließend für drei Jahre wieder ins Bayerische Justizministerium. Dann wurde ich Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen am Landgericht München I. Und dann, lassen Sie mich raten, folgte wieder das Justizministerium? Richtig, diesmal sogar für längere Zeit. Unter anderem war ich dort für den Jugendstrafvollzug zuständig, aber auch in der Strafrechtsabteilung tätig, wo ich zu- letzt in der Gesetzgebung gearbeitet und auch am Einigungsvertrag mitgewirkt habe, was ich als einen Höhepunkt in meinem Leben betrachte. Für knapp einein- halb Jahre ging es dann nach Dresden, und zwar als Leiter der Strafrechtsabteilung im dortigen Justizministerium. 1993 wurde ich Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein, seit 1997 bin ich Landgerichtspräsident. Pläne für die Zukunft? Nein, ich möchte gerne hierbleiben. Ich glaube jeder, der einmal hier in Traunstein war, der wird nie wieder weggehen. Besonders gefällt mir auch der enge Kontakt, den wir zur Staatsanwaltschaft und den Gerichten in Salzburg und zur Universität Salzburg unterhalten. Dort beschäftige ich mich als Vertreter der bayerischen Justiz in einem Expertenkreis mit Fragen der inneren Sicherheit in Österreich und bei uns. Sie haben sich auch als Vortragsredner einen Namen gemacht. Vorträge zu halten, gehört zu meinen Aufgaben, insbesondere im Bereich der Fortbildung junger Richter und Staatsanwälte. Ich bin außerdem Prüfer für die zweite juristische Staatsprüfung. Vorträge halte ich aber auch beim deutschen Alpenverein, bevorzugt über die strafrechtliche Beurteilung von Bergunfällen. Sie haben Kinder? Ja, zwei Söhne. Der ältere ist Jurist wie ich, der andere Maschinenbau- ingenieur. Ist man als Jurist eher ein strenger Vater? Das müßten sie meine Kinder fragen. Natürlich haben meine Frau und ich versucht, unsere Kinder in der Achtung vor Recht und Gesetz zu erziehen und ich hoffe schon, daß sie noch nicht einmal falsch parken. Haben Sie noch einen Traum, den sie sich gerne erfüllen möchten? Ja. Meine Frau und ich würden gerne mal eine richtig weite Radlfahrt unternehmen. Aber das werden wir uns für späte Zeiten aufheben. Herr Weber, besten Dank für das Gespräch. |
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